Ihr Weg zum Kostenzuschuss

Wie bekommen Sie die Kosten für die Klinisch-psychologische Behandlungen rückerstattet?

Seit 1. Jänner 2024 ist es möglich, für klinisch-psychologischen Sitzungen einen Kostenzuschuss den Gesundheitskassen ÖGK, BVAEB und SVS zu beantragen.

Die privaten Gesundheitsversicherungen Merkur, Uniqa und Wr.Städtische etc. bieten die teilweise und gänzliche Kostenübernahmen seit längerer Zeit bereits an, bitte informieren sie sich!

1. Welche Voraussetzungen?

Grundsätzlich bekommen alle Klient:innen einen Kostenzuschuss, wenn eine psychische Erkrankung mit Diagnose vorliegt. Diese kann beispielsweise auch im Zuge einer medizinischen Behandlung, etwa einer Psychosomatischen oder körperlichen Erkrankung auftreten.

Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Das Formular für die ärztliche Bestätigung finden Sie hier zum Download.

2. Honorarnote erstellen lassen von Ihrer Psychologin

Damit eine Honorarnote eingereicht werden kann, muss sie folgende Angaben enthalten. Siehe Infoblatt vom BÖP:

3. Honorarnote einreichen bei Ihrer Versicherung

Nur wenn alle Angaben enthalten sind, können Sie die Honorarnote gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Sozialversicherung postalisch oder online einreichen. Die Höhe des Zuschusses s. Infoblatt Ihrer Kasse.

Infos und Anträge

Infoblatt Wege zum Kostenzuschuss

Antrag und Verlängerung auf Kostenzuschuss

Ärztliche Bestätigung für Klinisch-psychologische Behandlung

Folder Klinische Psychologie und Diagnostik

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Kontakt

Magª. Barbara Schöbl
barbara.schoebl@icloud.com

+43 699 10 53 73 61

Anschrift

VIA Therapiezentrum Baden
Herrenkirchengasse 6/2
2500 Baden

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